Großzügiges Baugrundstück in Tostedt mit Altbestand & zusätzlichem Baupotenzial (*Bieterverfahren)

































- Objektart
- Grundstück
- Objekttyp
- Wohnen
- Vermarktungsart
- Kauf
- PLZ
- 21255
- Ort
- Tostedt
- ImmoNr
- 5624
- Grundstücksgröße
- ca. 1.510 m²
- Kaufpreis
- 320.000,00 €
- Baujahr
- 1969
- Endenergiebedarf
- 346 kWh/(m²a)
- Endenergieverbrauch
- 346 kWh/(m²a)
- Energieausweis
- Bedarfsausweis
- Energieausweis gültig bis
- 06.05.2035
- Außen-Provision
- 3,57 %
Beschreibung
Zum Verkauf steht ein ca. 1.510 m² großes Grundstück mit Altbestand in ruhiger und zentraler Lage von Tostedt. (siehe Lageplan).POTENZIAL & BEBAUBARKEIT:
Das Grundstück zeichnet sich durch einen großzügigen Zuschnitt aus (Details entnehmen Sie bitte dem beigefügten Lageplan). Mit einer Fläche von rund 1.510 m² eröffnet das Areal vielseitige Perspektiven: Ob die Realisierung eines repräsentativen Neubautraums, ein modernes Mehrgenerationenkonzept oder die Prüfung zusätzlicher Bebaubarkeiten auf dem Grundstück (eine konkrete Neubauplanung ist über eine Bauvoranfrage mit dem zuständigen Bauamt abzustimmen) – hier haben Ihre Ideen Platz zum Wachsen.
DER ALTBESTAND:
Auf dem Grundstück befindet sich derzeit ein großzügiges, unterkellertes Einfamilienhaus mit ca. 153 m² Wohnfläche, Vollkeller, Wintergarten und Garage. Das Gebäude weist einen Renovierungs- bzw. Sanierungsbedarf auf und bietet je nach Ausrichtung entweder die Basis für eine grundlegende Revitalisierung oder weicht einem zukunftsorientierten Neubau. Durch den Bestand ist das Grundstück bereits vollständig erschlossen.
DAS BIETERVERFAHREN
Der Verkauf erfolgt im Rahmen eines Bieterverfahrens mit einem Mindestgebot von 320.000 €.
Lage
Die beliebte Kleinstadt Tostedt ist der Mittelpunkt mit ca. 15.000 Einwohnern in der Samtgemeinde Tostedt mit ca. 25.000 Einwohnern. Tostedt bietet ein hohes Maß an Lebens- und Wohnqualität wenige Kilometer südwestlich von Hamburg und ist somit Mitglied der Metropolregion Hamburg.Tostedt mit seinem reichhaltigen Angebot an Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitaktivitäten, lässt keine Wünsche offen. Im Zentrum befinden sich Fachgeschäfte, Banken, Lebensmitteldiscounter, gesundheitliche Versorgung, Rathaus, Kultur-und Freizeiteinrichtungen und Sportvereine. 2-mal wöchentlich ist Wochenmarkt und jährlich wird der größte Flohmarkt Norddeutschlands in Tostedt veranstaltet. Sämtliche Schulformen bis zum Gymnasium und zur Waldorfschule, Musik- und Volkshochschule sowie mehrere Kindergärten sind vorhanden.
Alles was der Naturfreund erwartet wird in der Gemeinde erfüllt. Diverse Naherholungsgebiete sind vor Ort. Rad-und Wanderfreunde kommen auf ihre Kosten und auch Pferd und Reiter kommen nicht zu kurz. Die grüne Heidelandschaft, um Tostedt herum, bietet eine Menge Möglichkeiten für wunderschöne Ausflüge und Aktivitäten.
Die gute Infrastruktur wird durch eine sehr gute Verkehrsanbindung durch die Autobahnen A1 und A7, Bundesstraßen B 75 und B 3 sowie der Bahn- und Busanbindung HVV abgerundet. Man findet alles in unmittelbarer Nähe, aber ohne Großstadtlärm
Ausstattung
• Verfügbar ab 01.09.2026• Grundstücksgröße: ca. 1.510 m²
• Bebaubarkeit: Potenzial für Neubau / zusätzliche Bebaubarkeit (nach Voranfrage beim Bauamt)
• Bestehende Bebauung: Freistehendes Wohnhaus (ca. 153 m² Wohnfläche, Vollkeller, Wintergarten, Garage)
• Zustand Gebäude: Renovierungs-/sanierungsbedürftig
• Erschließung: Voll erschlossen (ortsüblich über den Altbestand)
• Verkaufsmodus: Bieterverfahren (Mindestgebot: 320.000 €)
Sonstige Angaben
BESONDERER HINWEIS: VERKAUF IM STRUKTURIERTEN BIETERVERFAHRENDer Verkauf dieser Immobilie erfolgt auf ausdrücklichen Wunsch der Eigentümer im Rahmen eines freiwilligen Bieterverfahrens.
Preisangabe & Startpreis: Der im Inserat angegebene Betrag von 320.000 € versteht sich als unverbindlicher Startpreis. Kaufangebote werden auf Wunsch der Verkäuferseite ab einem Mindestgebot von 320.000 € entgegengenommen.
Rechtlicher Hinweis (Eigentümerzustimmung vorbehalten):
Das Bieterverfahren ist weder eine Auktion noch eine Versteigerung im Sinne des § 156 BGB. Es besteht für die Eigentümer keine Verpflichtung, das Höchstgebot oder überhaupt ein Angebot anzunehmen. Die Eigentümer behalten sich die freie Entscheidung über den Zuschlag und den Verkauf ausdrücklich vor. Ein rechtsverbindlicher Erwerb kommt erst mit der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags zustande.